Sie können grundsätzlich entscheiden zwischen Wahlgrab und Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer oder mehreren Wahlgrabstätten ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden ( nicht möglich bei Reihengräbern). In der Regel muß das Nutzungsrecht schon dann verlängert werden, wenn in eine mehrstellige Grabstelle eine weitere Bestattung erfolgt. Erforderlich ist dann die Nachzahlung der Gebühr für alle Grabstätten der jeweiligen Grabeinheit (zwei odermehr Stellen) auf die gesetzliche Ruhefrist des Friedhofes. Diese kann bei den Friedhöfen je nach Beschaffenheit der Bodenverhältnisse unterschiedlich sein (bis zu 30 Jahren). Die Erdbestattung bedarf keiner weiteren Willenserklärung.